Mehr Zeit für das, was wirklich zählt
Mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung und Alltagsunterstützung begleite ich Ihnen und Ihren Angehörigen durch den Alltag. Transparent. Fair. Persönlich.
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Mehr erfahren💡 Gut zu wissen – Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI genutzt werden – beispielsweise für Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Wichtig: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich dazu, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen können und welche Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.
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