Leistungen & Preise
Transparente und faire Preisgestaltung – für Ihre Planung und Budgetierung. Alle Leistungen im Überblick.
Überblick: Leistungen und Kosten
Alle Preise und Leistungen im Überblick. Fahrtkostenpauschal wird pro Einsatz berechnet, nicht pro Stunde.
| Leistung | Preis | Abrechnung |
|---|---|---|
| Hauswirtschaft & Unterstützung | 25,00 € / Std. + 6,50 € Fahrtkosten |
Direkt mit Pflegekasse abrechenbar* |
| Betreuung & Entlastung | 30,00 € / Std. + 6,50 € Fahrtkosten |
Direkt mit Pflegekasse abrechenbar* |
| Gartenpflege | 25,00 € / Std. | Privatleistung |
| Tierbetreuung & Versorgung | 15,00 € / Std. | Privatleistung |
| Kleine technische Hilfen | 15,00 € / Std. | Privatleistung |
*bei bestehendem Leistungsanspruch, direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Leistungen im Detail
Hauswirtschaft & Unterstützung – 25,00 € / Std.
Kassenleistung nach § 45a SGB XI (bei bestehendem Leistungsanspruch)
Weitere Informationen & Beispiele anzeigen
- Reinigung der Wohnung
- Staubsaugen & Wischen
- Bad- und Küchenreinigung
- Fensterreinigung
- Wäsche waschen
- Bett beziehen
- Einkaufen
- Essen zubereiten
- Blumen gießen
- Müll entsorgen
Fahrtkostenpauschale: 6,50 € je Einsatz
Betreuung & Entlastung – 30,00 € / Std.
Kassenleistung nach § 45a SGB XI (bei bestehendem Leistungsanspruch)
Weitere Informationen & Beispiele anzeigen
- Gespräche & Gesellschaft
- Spaziergänge
- Vorlesen
- Arzt- und Behördenbegleitung
- Einkaufsbegleitung
- Gesellschaftsspiele
- Aktivierung
- Unterstützung der Tagesstruktur
Fahrtkostenpauschale: 6,50 € je Einsatz
Gartenpflege – 25,00 € / Std.
Privatleistung (nicht über Pflegekasse abrechenbar)
Was gehört dazu?
- Rasen mähen
- Hecken schneiden
- Unkraut entfernen
Tierbetreuung & Versorgung – 15,00 € / Std.
Privatleistung (nicht über Pflegekasse abrechenbar)
Was gehört dazu?
- Gassi gehen
- Tiere füttern
- Wasserversorgung
Kleine technische Hilfen – 15,00 € / Std.
Privatleistung (nicht über Pflegekasse abrechenbar)
Was gehört dazu?
- Glühbirnen wechseln
- Internet/WLAN einrichten
- Fernseher oder Telefon einstellen
💡 Gut zu wissen – Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI genutzt werden – beispielsweise für Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Wichtig: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich dazu, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen können und welche Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen! Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.
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